Sehr geehrte Mitglieder,
ich habe ein Anliegen, das vermutlich einige von Ihnen bereits durchlebt haben. Mein 1992er Audi 100 befindet sich in einem außergewöhnlich gepflegten Zustand, ist durchgehend scheckheftgepflegt, unfallfrei und fast vollständig original – bis auf ein zeitgenössisches Radio mit CD-Funktion. Ich spiele mit dem Gedanken, diesen Wagen offiziell als historischen PKW zuzulassen, bin mir jedoch unsicher, ob es rechtliche Stolpersteine gibt, die ich im Vorfeld berücksichtigen sollte. Insbesondere interessiert mich, ob es Spielräume bei der Definition von „originalem Zustand“ gibt und ob der Antrag durch kleine Änderungen scheitern kann.
Hat jemand hier Erfahrungen mit konkreten Ablehnungsgründen oder Tipps für eine erfolgreiche Begutachtung?
Hallo
Ich stand vor exakt derselben Frage, als ich meinen Peugeot aus den 90ern offiziell zum Klassiker machen wollte. Die Prüfstellen legen in der Tat großen Wert auf den Gesamteindruck – ein einzelnes modernes Teil kann stören, muss es aber nicht. Wichtig ist, dass es sich ins Bild der Epoche einfügt. Ich hab das Gutachten über eine Prüforganisation machen lassen, die mit diesen Details Erfahrung hat, und die haben mir klar gesagt: Solange das Fahrzeug technisch und optisch wie aus seiner Zeit wirkt, ist vieles möglich.
Am Ende lief alles glatt – die Zulassungsstelle hat das positive Gutachten akzeptiert und das H-Kennzeichen erteilt. Der Schlüssel ist: Vorher prüfen lassen, bevor man Geld in kosmetische Korrekturen steckt, die vielleicht gar nicht nötig sind.